Allgemeine Geschäftsbedingungen Vivara Pro

Artikel 1: Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen, Aufträge und Verträge, die von und mit Vivara Pro, im Folgenden Nutzer genannt, abgeschlossen werden. Sie gelten auch für alle Verpflichtungen, die sich aus später zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Verträgen ergeben.
Die Partei, die die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Unterzeichnung eines Dokuments oder auf andere Weise akzeptiert hat, sowie deren Vertreter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Erben, werden im Folgenden als Gegenpartei bezeichnet.
Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf die sich die Gegenpartei beruft, wird ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, diese wurden vorher ausdrücklich schriftlich bestätigt. Durch die bloße Erteilung eines Auftrags, die Erteilung einer Bestellung und/oder die Entgegennahme von gelieferten Waren akzeptiert die andere Partei ebenfalls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wenn ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig ist oder für nichtig erklärt wird, bleiben die übrigen Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft, soweit sie nicht nach Inhalt und Zweck mit dem nichtigen Teil untrennbar verbunden sind.
Entspricht der Inhalt einer unwirksamen oder aufgehobenen Bedingung dem einer anderen wirksamen Bedingung so weit, dass anzunehmen ist, dass die andere Bedingung auch dann vereinbart worden wäre, wenn auf sie wegen ihrer Unwirksamkeit verzichtet worden wäre, so ist die Wirkung dieser anderen Bedingung auf sie anzuwenden.

Artikel 2: Angebote und Vereinbarungen

Angebote des Nutzers, in welcher Form auch immer, einschließlich etwaiger Anlagen, sind stets unverbindlich und verfallen drei Monate nach dem Datum des Angebots, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Benutzer ist niemals verpflichtet, einen Auftrag auszuführen, der von ihm noch nicht schriftlich durch eine Verkaufsbestätigung bestätigt wurde.
Der Benutzer ist niemals zu mehr verpflichtet, als er in seiner Verkaufsbestätigung schriftlich bestätigt hat.
Solange der Nutzer den Auftrag nicht abgelehnt hat, bleibt die Gegenpartei daran gebunden.
Enthält ein Angebot eine Annahmefrist, so ist der Nutzer berechtigt, sein Angebot innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang der Annahme zu widerrufen.
Der Benutzer ist nicht an seine Angebote gebunden, wenn die Gegenpartei vernünftigerweise erkennen kann, dass die Angebote oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder einen Schreibfehler enthalten.
Die schriftliche Verkaufsbestätigung dient als vollständiger Beweis für den Vertrag, es sei denn, die Gegenpartei widerspricht ihrem Inhalt innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Verkaufsbestätigung schriftlich.

Artikel 3: Preise

Es gelten die in der Verkaufsbestätigung schriftlich bestätigten Preise. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht schriftlich anders angegeben.
Die Verkaufsbestätigung dient als vollständiger Nachweis für den vereinbarten Preis. Ausnahmen sind: Abrechnung von Mehr- und/oder Minderarbeit, Abrechnung der Kostenänderung nach Absatz 3.
Im Falle von Änderungen der Faktoren, die den Preis der zu liefernden Waren bestimmen (u.a. Lohn- und Materialkosten, Änderungen des Wechselkurses, Änderungen der Umsatzsteuer, unvorhergesehene Preiserhöhungen der Lieferanten oder Erhöhungen oder Änderungen jeglicher Art), ist der Verwender berechtigt, den vereinbarten Preis einseitig und verhältnismäßig zu erhöhen, auch wenn ein Auftrag schriftlich bestätigt wurde und/oder bereits ein Vertrag abgeschlossen wurde.

Artikel 4: Lieferung

Die Lieferung der Waren durch den Nutzer erfolgt ab Lager, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich einen anderen Lieferort vereinbart, der dann auf dem Auftrag/der Bestellung angegeben wird.
Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Waren zum vereinbarten Zeitpunkt unverzüglich in Empfang zu nehmen. Die Waren gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf das Risiko der Gegenpartei über.
Der Ablauf der Lieferfrist durch den Benutzer ist nicht dazu bestimmt, einen Verzug ohne Inverzugsetzung zu verursachen, noch kann die Gegenpartei durch eine Inverzugsetzung Rechte auf Aussetzung, Auflösung oder Schadenersatz in Bezug auf den Ablauf der Lieferfrist durch den Benutzer schaffen.
Die Nichtlieferung oder verspätete Lieferung durch einen der Lieferanten des Nutzers stellt für den Nutzer höhere Gewalt dar und kann in keinem Fall zu einer Entschädigung durch den Nutzer gegenüber der Gegenpartei oder Dritten führen.
Der Nutzer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Artikel 5: Eigentumsvorbehalt

Der Benutzer behält sich das Eigentumsrecht an allen von ihm an die Gegenpartei gelieferten Sachen vor, bis der Kaufpreis für alle diese Sachen vollständig bezahlt worden ist. Wenn der Benutzer im Rahmen dieses Kaufvertrags Arbeiten für die Gegenpartei ausführt, gilt der vorgenannte Eigentumsvorbehalt, bis die Gegenpartei auch diese Forderungen des Benutzers vollständig bezahlt hat. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für die Forderungen, die der Benutzer gegenüber der Gegenpartei erwerben kann, weil die Gegenpartei eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Benutzer nicht erfüllt hat.
Solange das Eigentum an den gelieferten Waren nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist, darf diese die Waren nicht verpfänden oder einem Dritten irgendein Recht daran einräumen, mit Ausnahme der Bestimmungen in Absatz 5.
Die Gegenpartei ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen mit der erforderlichen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum des Benutzers zu verwahren. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Sachen für die Dauer des Vorbehaltseigentums gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Policen dieser Versicherungen dem Verwender auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Alle Forderungen der Gegenpartei gegenüber den Versicherern aufgrund der vorgenannten Versicherungen werden von der Gegenpartei an den Benutzer verpfändet, sobald der Benutzer dies in der in Artikel 3.239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches angegebenen Weise als zusätzliche Sicherheit für die Forderungen des Benutzers gegenüber der Gegenpartei wünscht.
Wenn die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verwender nicht nachkommt oder wenn der Verwender guten Grund zu der Annahme hat, dass sie dies nicht tun wird, ist der Verwender berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen. Der Nutzer muss in jedem Fall und unter anderem berechtigten Grund zu der Befürchtung haben, dass die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird, wenn eine Pfändung bei der Gegenpartei vorgenommen wird. Die Gegenpartei gestattet dem Benutzer, den Ort zu betreten, an dem sich die gelieferten Waren befinden. Nach der Rücknahme wird der Gegenpartei der Marktwert gutgeschrieben, der in keinem Fall höher sein darf als der ursprüngliche Kaufpreis, abzüglich der Kosten für die Rücknahme der Waren.
Die Gegenpartei ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit an Dritte zu verkaufen und zu übertragen. Beim Verkauf auf Kredit ist die Gegenpartei verpflichtet, ihren Kunden einen Eigentumsvorbehalt gemäß den Bestimmungen dieses Artikels zu gewähren.

Artikel 6: Unvorhergesehene Umstände

Wenn während der vom Benutzer durchgeführten Arbeiten durch Verschulden oder Fahrlässigkeit der Gegenpartei eine Situation entsteht, die die persönliche Sicherheit der Mitarbeiter des Benutzers in irgendeiner Weise gefährdet, werden die Arbeiten eingestellt, bis die persönliche Sicherheit wieder gewährleistet werden kann.
Die andere Partei haftet für alle daraus entstehenden Schäden und Kosten.
Sollte die vorgenannte Situation zu einer Verzögerung führen, ist der Nutzer berechtigt, den Auftrag bis auf Weiteres einzufrieren, um andere Aufträge im Zeitplan zu halten. Dabei haftet der Nutzer nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch die Aussetzung der Ausführung der Arbeiten entstehen.
Die Kosten für die Beseitigung der vorgenannten Situation gehen zu Lasten der anderen Partei.

Artikel 7: Zusätzliche und weniger Arbeit

Der Nutzer ist berechtigt, zusätzliche Arbeiten auf den Gesamtbetrag des Angebots zu berechnen. Die Abrechnung der zusätzlichen Arbeiten erfolgt mit der letzten Tranche. Zusätzliche Arbeiten dürfen nur in Absprache mit der anderen Partei durchgeführt werden.
Als zusätzliche Arbeiten gilt auch alles, was der Benutzer entweder auf Wunsch der Gegenpartei oder des Vorstands oder im Auftrag von Dritten oder infolge neuer oder geänderter Vorschriften zusätzlich zu den zu verarbeitenden Mengen und/oder Arten von Materialien liefert und/oder installiert oder zusätzlich zu den im Vertrag beschriebenen Arbeiten ausführt.

Artikel 8: Vollstreckung durch Dritte

Der Nutzer kann die Arbeiten ganz oder teilweise an Dritte zu den von ihm für diese Dritten festzulegenden Bedingungen vergeben.
Mit der Ausführung durch Dritte kann der Nutzer beginnen, ohne den Auftraggeber vorher zu benachrichtigen.
Wenn der Benutzer auf Wunsch der Gegenpartei mit einem oder mehreren Dritten zusammenarbeitet oder einen oder mehrere Dritte einschaltet, haftet der Benutzer nicht für den Teil des Auftrags, der von diesem oder diesen Dritten ausgeführt wird.

Artikel 9: Fertigstellung

Der Nutzer bemüht sich, die Arbeiten innerhalb der vereinbarten Frist abzuschließen, außer im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände. Der Nutzer verwendet oder akzeptiert keine festen Termine, es sei denn, im Angebot wurde etwas anderes vereinbart.
Bis zum Zeitpunkt der letzten Zahlung an den Nutzer ist es nicht gestattet, Forschungsergebnisse, Forschungsberichte und/oder Teile des Berichts transparent zu machen oder Dritten zur Kenntnis zu bringen, zu kopieren und/oder anderweitig zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
Beanstandungen der ausgeführten Arbeiten sind vom Auftraggeber innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Feststellung, spätestens jedoch 20 Tage nach Beendigung der betreffenden Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen alle gesetzlichen und vertraglichen Rechte des Auftraggebers.

Artikel 10: Zahlung

Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Ware zu erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Nichtzahlung oder unvollständiger Zahlung innerhalb der vorgenannten Zahlungsfrist ist die Gegenpartei ohne Inverzugsetzung oder weitere Mahnung in Verzug und schadenersatzpflichtig. Die Gegenpartei schuldet dem Nutzer dann die gesetzlichen Zinsen gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, wobei ein Teil eines Monats einem Monat entspricht. Wenn für die Eintreibung der vorgenannten Zahlungsverpflichtung usw. ein Rechtsbeistand eingeschaltet wird, schuldet die Gegenpartei dem Benutzer außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % der Hauptsumme und der geschuldeten Zinsen, mindestens jedoch 250 €.
Der Verwender ist bereits vor der Erfüllung seiner Verpflichtungen berechtigt, eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen der Gegenpartei zu verlangen, wenn die Umstände nach seiner Auffassung dazu Anlass geben. Weigert sich die Gegenpartei, die geforderte Sicherheit zu leisten, so hat der Nutzer das Recht, den Vertrag außergerichtlich zu kündigen, unbeschadet seines Anspruchs auf Ersatz von Schäden wie Kosten und entgangenem Gewinn. Der Nutzer ist in keinem Fall zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.
Die Zahlung eines Geldbetrags, der einem bestimmten Unternehmen zuzuordnen ist, wird zunächst zur Senkung der Kosten, dann der fälligen Zinsen und schließlich der Hauptsumme und der laufenden Zinsen verwendet.
Beanstandungen von Rechnungen müssen dem Nutzer innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Beschwerde nicht mehr möglich. Reklamationen entbinden die Gegenpartei nicht von ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Nutzer.
Es ist der Gegenpartei nicht gestattet, ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Benutzer in irgendeiner Weise mit einer Forderung der Gegenpartei gegenüber dem Benutzer oder mit einer anderen Forderung zu verrechnen, noch ist es der Gegenpartei gestattet, ihre Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Benutzer auszusetzen.

Artikel 11: Werbung

Die Kontrolle der Mengen und der Qualität der vom Verwender gelieferten Waren obliegt der Gegenpartei. Die Kontrolle gilt als bei der Lieferung durch die Gegenpartei durchgeführt.
Reklamationen in Bezug auf die gelieferten Waren müssen von der Gegenpartei innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich und per Einschreiben eingereicht werden, wobei die Art und der Grund der Reklamationen genau zu beschreiben sind.
Nach Ablauf von 7 Tagen nach der Lieferung gelten die Waren als in gutem Zustand und in ausreichender Menge vorhanden. Nach Ablauf dieser Frist sind Beschwerden nicht mehr möglich.
Wenn die Gegenpartei rechtzeitig reklamiert und sich die Reklamation als berechtigt erweist, ist der Verwender lediglich verpflichtet, die mangelhaften Sachen zu ersetzen, ohne dass die Gegenpartei ein Recht auf irgendeinen Schadenersatz geltend machen kann. Die ausgetauschten Teile verbleiben oder gehen in das Eigentum des Benutzers über.
Eine Beschwerde kann nur dann begründet sein, wenn mindestens alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
der Mangel auf eine vom Nutzer zu vertretende Ursache zurückzuführen ist;
etwaige Ergänzungen oder Änderungen an den gelieferten Waren vom Benutzer oder von der Gegenpartei mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Benutzers vorgenommen wurden;
Leistung nicht dauerhaft unmöglich ist.
Wenn die Gegenpartei rechtzeitig reklamiert, ist der Benutzer niemals verpflichtet, mehr zu tun, als die Waren erneut zu liefern, nachdem die beanstandeten Waren an den Benutzer zurückgeschickt wurden.
Rücksendungen werden nur nach vorheriger Genehmigung durch den Nutzer angenommen. Erweisen sich die Beanstandungen als begründet, muss der Nutzer die Waren nach deren Rückerhalt erneut ausliefern.
Der Benutzer muss die Möglichkeit haben, die zurückgenommenen Waren wieder zu liefern, und es muss ihm die dafür erforderliche Zeit eingeräumt werden.
Der Benutzer haftet niemals für Schäden, die die von ihm gelieferten Waren Dritten zufügen können, mit Ausnahme von Schäden, die eine direkte Folge eines Fehlers in einem vom Benutzer gelieferten Produkt sind, der eine Gefahr für die Gegenpartei darstellt oder die Sicherheit des vom Benutzer gelieferten Produkts betrifft. Der Benutzer haftet niemals für Schäden, die auf die Untauglichkeit des Gegenstandes zurückzuführen sind, für den der Gegenstand vom Benutzer gekauft wurde. Der Verwender haftet auch nicht für Schäden, die sich aus einer anderen als der vereinbarten Qualität oder Menge der von ihm gelieferten Waren ergeben, sei es, dass dieser Schaden der Gegenpartei zugefügt wurde, sei es, dass der Schaden Dritten zugefügt wurde.

Artikel 12: Höhere Gewalt


Unter höherer Gewalt ist zu verstehen: jeder vom Willen des Nutzers unabhängige oder unvorhersehbare Umstand, aufgrund dessen dem Nutzer die Einhaltung der Vereinbarung nicht zugemutet werden kann.
Der höheren Gewalt gleichgestellt sind: staatliche Maßnahmen im Falle eines Krieges hier im Lande oder anderswo oder bei Kriegsgefahr, Streiks (auch bei unseren (Unter-)Lieferanten), Aussperrungen, Mangel an Transportmitteln, Stagnation in der Rohstoffversorgung, Feuer, übermäßige Abwesenheit von Personal, Betriebsunterbrechungen und solche unvorhergesehenen Umstände, aufgrund derer die Erfüllung des Vertrages durch den Nutzer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
Im Falle höherer Gewalt hat der Nutzer das Recht, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag endgültig aufzulösen. Innerhalb von 8 Tagen nach Eintreten der höheren Gewalt informiert der Nutzer die andere Partei über diese Entscheidung. Es handelt sich lediglich um eine Verpflichtung, sich nach besten Kräften zu bemühen, die nicht zum Verfall von Rechten führt.

Artikel 13: Auflösung

Der Vertrag zwischen den Parteien gilt vorbehaltlich der gesetzlichen Auflösungsgründe des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ohne gerichtliches Einschreiten und ohne Inverzugsetzung als aufgelöst, wenn die andere Partei für insolvent erklärt wird, einen vorläufigen Zahlungsaufschub beantragt oder durch Pfändung, Vormundschaft oder auf andere Weise die Verfügungsgewalt über ihr Vermögen oder Teile davon verliert.
Alle Forderungen, die der Nutzer zum Zeitpunkt der Auflösung gegenüber der Gegenpartei hat oder erwirbt, sind sofort und in voller Höhe fällig.

Artikel 14: Haftung

Die Gesamthaftung des Nutzers (einschließlich seiner (Unter-)Lieferanten) für Ansprüche, die sich aus der Herstellung, dem Verkauf, der Lieferung, dem Weiterverkauf, der Reparatur, dem Ersatz oder der Nutzung von Gegenständen oder der Erbringung von Dienstleistungen ergeben, ist auf maximal den Betrag beschränkt, den der Nutzer tatsächlich im Rahmen einer Versicherungsleistung erhält.
Der Benutzer haftet nicht für Schäden, die während oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages an Sachen der Gegenpartei oder Dritter entstehen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der vom Benutzer eingesetzten Mitarbeiter vor.
Der Nutzer haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass er sich auf unrichtige und/oder unvollständige Informationen verlassen hat, die von der Gegenpartei oder in deren Namen erteilt wurden.
Wenn die Gegenpartei die Waren selbst platziert hat, haftet der Benutzer nicht für Schäden jeglicher Art.
Der Nutzer übernimmt keine Haftung für die von ihm oder in seinem Namen erteilten Ratschläge.
Unbeschadet dessen, was im weiteren Text des Auftrags oder in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist, kann der Benutzer, aus welchem Grund auch immer, von der Gegenpartei niemals für indirekte oder Folgeschäden haftbar gemacht werden, die sich aus der Ausführung des Auftrags ergeben oder damit zusammenhängen.

Artikel 15: Versicherung

Die Gegenpartei ist verpflichtet, eine übliche CAR- oder ähnliche Versicherung, die in erster Linie Bauleistungen abdeckt, bei einer soliden Versicherungsgesellschaft abzuschließen. In der Police sind die Parteien im Verhältnis zueinander als Dritte zu bezeichnen.
Die Gegenpartei ist verpflichtet, den Benutzer als Mitversicherten in die Police aufzunehmen und ihm vor Beginn der Arbeiten Einblick in die Police (Bedingungen) zu gewähren. Wenn und soweit die Gegenpartei ein mit dem Vertrag zusammenhängendes Risiko versichert hat, ist sie verpflichtet, den Schaden im Rahmen dieser Versicherung geltend zu machen und den Benutzer von Regressansprüchen gegenüber dem Versicherer freizustellen. Bezieht sich die Arbeit des Nutzers auf die Ausführung eines Objekts, so haftet der Nutzer nur für Schäden, die nicht durch die übliche CAR-Versicherung oder eine gleichwertige andere Versicherung gedeckt sind.

Artikel 16: Vertraulichkeit

Beide Parteien sind zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen ihrer Vereinbarung voneinander oder aus anderer Quelle erhalten haben. Informationen gelten als vertraulich, wenn die andere Partei dies angegeben hat oder wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt.

Artikel 17: Wahl des Gerichtsstands und Rechtswahl

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Nutzer und der Gegenpartei unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht.
Für Streitigkeiten, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Nutzer und der Gegenpartei ergeben, ist ausschließlich das Bezirksgericht Limburg mit Sitz in Roermond zuständig.

Artikel 18: Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Der Nutzer behält sich das Recht vor, diese Bedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen schriftlich mitzuteilen, bevor sie auf die bestehenden Verträge anwendbar werden.